Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz ist inzwischen in beinahe allen Bereichen der IT ein Thema geworden. Sei dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO, die bei Verstößen wesentlich härtere Strafen vorsieht als davor. Um sicherzustellen, dass Sie den neuen Anforderungen entsprechend aufgestellt sind haben Sie bei uns die Möglichkeit, unseren externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu benennen. Neben der Gewißheit, dass Sie Ihre Anforderungen erfüllen wird Ihnen dadurch auch ein grosser Teil der damit einhergehenden Bürokratie erleichtert. Überlassen Sie es Fachleuten, sich mit den relevanten Themen auseinanderzusetzen, damit Sie Ihren Anforderungen ohne Risiko gerecht werden können.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
In Art. 37 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO ist folgendes festgelegt: Nicht-öffentliche Stellen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn ihre Kerntätigkeit in Verarbeitungsvorgängen besteht, die gemessen an Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen erforderlich machen oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten bzw. Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9, 10 DSGVO). In § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG-neu wird diese Benennungspflicht ergänzt. Hier wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter auch dann zu benennen ist, wenn bei dem Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter ständig mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO für Verarbeitungen durchgeführt werden muss oder Verarbeitungen geschäftsmäßig dem Zweck der anonymisierten Übermittlung dienen oder für Zwecke der Markt und Meinungsforschung erfolgen.
Jetzt sollte sich folgende Frage für Sie stellen:
Haben Sie den vorhergehenden Artikel verstanden? Falls nicht sollten Sie bereits jetzt darüber nachdenken mit uns zu sprechen.
Wie gehen wir vor?
Ganz einfach: wir treffen uns kostenlos und unverbindlich bei einer Tasse Kaffee zu einem ersten Austausch und stellen den Handlungsbedarf fest. Danach erhalten Sie von uns entweder direkt ein Angebot oder wir bitten Sie in komplexen Umgebungen um einen vor-Ort-Termin.
Einfach, unkompliziert und für Sie ohne finanziellen Aufwand.
